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Vordach aus Glas über dem gemeinsamen Hauseingang eines Mehrfamilienhauses – Deutsche Kunststoffbedachungen

Vordach als Mieter oder in der Eigentümergemeinschaft: Wer muss zustimmen?

, Von Anas Ouaari, 7 min Lesezeit

Vordach an der Haustür als Mieter oder in der Eigentümergemeinschaft: wer zustimmen muss, wer die Kosten trägt und wie Ihr Antrag gelingt.

Von Christian Richter · Deutsche Kunststoffbedachungen · Lesezeit ca. 5 Minuten

Kurz gesagt: Ein Vordach wird an der Fassade verschraubt und verändert damit das Gebäude. Als Mieter brauchen Sie deshalb vorher die Erlaubnis Ihres Vermieters. In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Versammlung per Beschluss, in der Regel mit einfacher Mehrheit, und die Kosten trägt meist, wer das Vordach haben möchte. Mit einem gut vorbereiteten Antrag samt Modell, Maßen und Foto stehen die Chancen auf ein Ja deutlich besser.

Darf ich als Mieter ein Vordach anbringen?

Als Mieter dürfen Sie ein Vordach nur mit Erlaubnis Ihres Vermieters anbringen. Das Vordach wird in die Außenwand gedübelt und gilt als bauliche Veränderung, nicht als einfache Ausstattung. Fehlt die Zustimmung, kann der Vermieter verlangen, dass Sie es wieder abbauen und die Bohrlöcher fachgerecht schließen lassen. Holen Sie die Erlaubnis deshalb schriftlich ein.

Viele Vermieter stimmen gern zu, denn ein Vordach schützt Haustür, Schwelle und Eingangsbereich vor Regen und Eis und wertet das Haus auf. Hilfreich ist es, gleich anzubieten, dass ein Fachbetrieb montiert und Sie die Kosten tragen. Klären Sie außerdem, ob das Vordach beim Auszug bleiben darf oder zurückgebaut werden muss.

Wohnen Sie zur Miete in einer Eigentumswohnung, reicht die Zustimmung Ihres Vermieters allein oft nicht: Die Fassade gehört dann in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, und Ihr Vermieter braucht zusätzlich einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Wer entscheidet in der Eigentümergemeinschaft über ein Vordach?

In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss über ein neues Vordach, weil Fassade und Hauseingang zum Gemeinschaftseigentum gehören. Seit der WEG-Reform reicht dafür in der Regel eine einfache Mehrheit. Die Gemeinschaft kann das Vordach selbst beschließen oder einem einzelnen Eigentümer gestatten, es auf eigene Kosten anbringen zu lassen.

Grenzen gibt es trotzdem: Die Maßnahme darf die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten und keinen Eigentümer ohne dessen Einverständnis unbillig benachteiligen. Ein schlichtes Haustür-Vordach in passender Farbe ist davon meist weit entfernt. Strittig wird es eher bei sehr großen Konstruktionen oder wenn das Vordach einem Nachbarn Licht nimmt.

Tipp aus der Beratung: Bringen Sie zur Versammlung ein Foto des Eingangs mit eingezeichnetem Vordach, das Datenblatt des Modells und einen Farbvorschlag passend zu Fenstern und Haustür mit. Je konkreter der Antrag, desto weniger Raum für Bedenken.

Wer trägt die Kosten für das Vordach in der WEG?

Wird das Vordach einem einzelnen Eigentümer gestattet, trägt in der Regel er die Kosten für Kauf, Montage und spätere Instandhaltung. Beschließt die Gemeinschaft das Vordach für alle, etwa für den gemeinsamen Hauseingang, können die Kosten auf alle Eigentümer verteilt werden. Wie genau, hängt vom Beschluss und von der Mehrheit ab.

Zur Orientierung, was ein Haustür-Vordach bei uns kostet:

Modell Form Preis ab
Hamburg Rundbogenvordach 289,00 €
Dublin Pultvordach 369,00 €
Helsinki Edelstahlvordach 449,00 €
London Rechteckvordach 649,00 €
München Rechteckvordach, wahlweise mit Seitenteil 890,00 €

Dazu kommen die Montage durch einen Fachbetrieb und passendes Befestigungsmaterial für Ihre Wand. Bei gedämmten Fassaden sind spezielle Befestigungssysteme nötig, die den Preis erhöhen können.

Ist ein Vordach am Hauseingang genehmigungspflichtig?

Ein kleines Haustür-Vordach ist in vielen Bundesländern genehmigungsfrei, die Grenzen legt aber jede Landesbauordnung selbst fest. Zusätzlich können Bebauungsplan, Denkmalschutz oder Abstandsflächen eine Rolle spielen. Die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft ersetzt die baurechtliche Prüfung nicht, beides läuft unabhängig voneinander.

Fragen Sie im Zweifel kurz beim örtlichen Bauamt nach, bevor Sie bestellen. Besonders wichtig ist das, wenn das Vordach an eine Grundstücksgrenze oder einen öffentlichen Gehweg heranreicht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Teilungserklärung, Mietvertrag und Landesrecht können im Einzelfall abweichen. Zu Modell, Größe und Befestigung an Ihrer Wand beraten wir Sie gern: 0800 000 1766 (kostenfrei) oder info@dk-bedachungen.de.

Häufige Fragen

Muss ich das Vordach beim Auszug wieder abbauen?+

Grundsätzlich ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mieter müssen eigene Einbauten beim Auszug zurückbauen und die Wand in den ursprünglichen Zustand versetzen. Viele Vermieter möchten ein gut erhaltenes Vordach aber gern behalten. Halten Sie das am besten schon bei der Erlaubnis schriftlich fest.

Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?+

Ja, ein Vordach ist eine Veränderung an der Fassade, auf die Mieter in der Regel keinen Anspruch haben. Ihre Chancen steigen, wenn Sie ein dezentes Modell, eine Montage durch den Fachbetrieb und die Übernahme aller Kosten anbieten. Ein Foto mit eingezeichnetem Vordach hilft, Bedenken zur Optik auszuräumen.

Wie hoch sind die Kosten für die Montage eines Vordachs?+

Die Montagekosten hängen vor allem von der Wand ab. In massivem Mauerwerk ist ein Vordach schnell befestigt, bei gedämmter Fassade oder Klinker braucht es mehr Zeit und spezielles Material. Holen Sie für Ihren Antrag ein konkretes Angebot eines örtlichen Fachbetriebs ein, dann wissen alle Beteiligten, worüber sie entscheiden.

Ist ein Vordach eine bauliche Anlage?+

Ja, ein fest an der Wand montiertes Vordach ist baurechtlich Teil des Gebäudes und fällt unter die Landesbauordnung. Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Bundesland und von der Größe ab. Mietrechtlich und in der Eigentümergemeinschaft gilt es als bauliche Veränderung, für die Sie eine Zustimmung brauchen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere anwendungstechnische Beratung nur als unverbindliche Unterstützung dient. Für die fachgerechte Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte ist der Käufer bzw. Anwender verantwortlich.

Christian Richter

Christian Richter

Technischer Kundenberater · Experte für Vordächer, Bedachungen, Balkone und HPL-Platten, Deutsche Kunststoffbedachungen

Berät Privatkunden und Handwerker zu Vordächern, Terrassendächern, Balkonverkleidungen und HPL-Platten – vom Aufmaß über den Zuschnitt bis zur Montage. Fragen zum Beitrag: info@dk-bedachungen.de oder 0800 000 1766 (kostenfrei).

Weiterlesen: Vordach an der Haustür: Braucht man eine Baugenehmigung? · Vordach-Modelle im Vergleich · Alle Vordächer im Shop

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